Hamburg, 12. Juni 2019. Durchschnittlich 10,8 Tage pro Jahr meldeten sich Beschäftigte 2016 laut Statistischem Bundesamt* krank. Gäbe es keine Lohnfortzahlung, hätten diese Arbeitnehmer*innen am Ende des Jahres ein halbes Monatsgehalt weniger im Portemonnaie. Heute vor 50 Jahren wurde diese soziale Ungerechtigkeit abgeschafft. Am 12. Juni 1969 verabschiedete die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für alle Arbeitnehmenden. Helmut Schmidt handelte den Kompromiss mit den mitregierenden Unionsparteien als Chef der SPD-Bundestagsfraktion aus.
In einem Informationsbrief vom Juli 1969 erklärte Schmidt damals die Leistungen des Gesetzes aus Sicht der SPD. Dabei geht er auch auf Widerstände und Gegenpositionen der gemeinsam mit den Sozialdemokrat*innen regierenden Unionsfraktionen ein und bezeichnet das Gesetz im deutschen Parlament als „entscheidenden Durchbruch auf dem Wege von überholtem Kasten- und Klassendenken zu einer offenen Leistungsgesellschaft“.
Die Regelung brachte – neben anderen Verbesserungen – auch Arbeiter*innen in den Genuss von Ausgleichszahlungen. Für diese Gleichstellung gegenüber Angestellten hatte die Sozialdemokratie bereits während der Weimarer Republik gestritten.
Helmut Schmidt | Informationsbrief zum Gesetz über die Lohnfortzahlung im Juli 1969 | PDF
*Quelle: Statistisches Bundesamt “Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt 2017”, erschienen September 2017. s. S. 20