Europawoche 2025: Führungen durch das Wohnhaus der Schmidts

Die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung verlost zwölfmal zwei Plätze für Themenführungen durch das Wohnhaus der Schmidts

Eine Bibliothek eines Hauses

Schon als Student forderte der damals 29-Jährige eine Integration europäischer Staaten, war später überzeugter Fürsprecher europäischer Sicherheitsstrukturen und rief zusammen mit dem damaligen französischen Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing das Europäische Währungssystem ins Leben. Helmut Schmidt war Europäer und das zeigt sich in besonderer Weise im Wohnhaus der Schmidts in Hamburg-Langenhorn, das nicht nur ein Zuhause und politische Bühne war, sondern heute auch ein Ort europäischer Geschichte ist.

Die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung verlost zwölfmal zwei Plätze für die Themenführung durch das Wohnhaus der Schmidts am 13. Mai (11:00 - 12:00 und 12:30 - 13:30 Uhr) und 15. Mai (15:00 - 16:00 und 16:30 - 17:30 Uhr).

Wenn Sie an der Verlosung der Plätze teilnehmen möchten, senden Sie uns bis zum 25. April 2025, 23:59 Uhr eine E-Mail mit dem Betreff „Europawoche 2025 + gewünschtes Datum/Uhrzeit“ an archiv@remove-this.helmut-schmidt.de. Die Gewinner*innen werden am 29. April benachrichtigt und erhalten die genauen Adressdaten. Das Wohnhaus ist nicht barrierefrei zugänglich.
 

Teilnahmebedingungen für das die Auslosung der Archivführungsplätze:

Durch eine Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden ausdrücklich die im Folgenden erläuterten Teilnahmebedingungen: 

I. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
1.    Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Kattrepel 10, 20095 Hamburg.
2.    Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt ist, wer sich nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen unter allen Teilnehmenden für die Preise qualifiziert hat.

II. Teilnahme 
1.    Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten Teilnehmer*innen in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
2.    Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
3.    Mitarbeiter*innen der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4.    Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie bis zum 25. April 2025, 23:59 Uhr eine E-Mail mit dem Betreff „Europawoche 2025 + gewünschtes Datum/Uhrzeit“ an archiv@remove-this.helmut-schmidt.de senden.
5.    Die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

III. Durchführung und Gewinnabwicklung
1.    Die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung vergibt im Rahmen eines Gewinnspiels auf Facebook und Instagram insgesamt die folgenden Preise: 6 Gewinnpakete.
2.    Im Anschluss an den Gewinnspielzeitraum werden unter allen rechtmäßigen Teilnahmen die Gewinner*innen per Zufallsprinzip ausgelost und die oben genannten Preise vergeben. Die Gewinner*innen werden via E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt. Die Gewinnbenachrichtigungen erfolgen am 29. April 2025. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Erhalt der Gewinnbenachrichtigung.
3.    Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Gewinner*innen den Gewinn nicht innerhalb von drei Tagen bestätigen. 
4.    Wir verlosen 6 x Gewinnpakete. Der Gewinn kann nicht getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

IV. Ausschluss 
1.    Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn Teilnehmer*innen falsche Angaben machen oder geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Dies gilt vor allem bei Kommentaren, die gegen unsere Netiquette verstoßen.
2.    Handelt es sich bei dem*der ausgeschlossenen Teilnehmer*in um einen bereits ausgelosten Gewinner*innen, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

V. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels 
Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen, zu modifizieren oder zu beenden, falls unvorhergesehene technische oder rechtliche Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und der Einflussmöglichkeit der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung liegen. Sofern derartige Beendigungen durch das Verhalten eines*einer Teilnehmer*in verursacht wurde, kann die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

VI. Datenschutz 
1.    Die von der*dem Teilnehmenden angegebenen Personendaten sind für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich. Die*der Teilnehmende wird darauf hingewiesen, dass die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung die Daten zu diesem Zweck für die Dauer des Gewinnspiels erhebt und verarbeitet.
2.    Es steht den Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf gegenüber der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung (per E-Mail an info@remove-this.helmut-schmidt.de) die Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten aufzuheben und damit von der Gewinnspielteilnahme zurückzutreten.
3.    Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.

VII. Sonstiges 
1.    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2.    Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3.    Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
4.    Die Teilnahmebedingungen dürfen von der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden, sofern unvorhergesehene technische oder rechtliche Umstände eintreten und eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels anderenfalls nicht gewährleistet werden kann. Solche Änderungen werden den Teilnehmer*innen umgehend bekannt gegeben. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Eine Bibliothek eines Hauses

© Michael Zapf

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