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Ein angeblicher „Landesverräter“ erweist sich als Verfechter der Pressefreiheit

Helmut Schmidt zur Spiegel-Affäre: „Wenn es noch mal passiert, gehe ich mit auf die Barrikaden.“

Mehrere Personen stehen mit Mikrophon und Megaphon um Helmut Schmidt, der eine Ansprache hält.

Helmut Schmidt und die Medien, sie hatten ein durchaus spannungsreiches Verhältnis. Er verurteilte den „Schlüsselloch-Journalismus“ und bezeichnete Journalisten als „Wegelagerer“. 1978 schlug er als Kanzler gar einen fernsehfreien Tag pro Woche vor. Nichtsdestotrotz tat sich Schmidt schon 1962 als Verfechter der Pressefreiheit hervor. Und das nicht ohne Grund: Im Zuge der Spiegel-Affäre, – einem der größten Medienskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte – stand Helmut Schmidt als Hamburger Innensenator selbst unter dem Verdacht des Landesverrats. Erst 1967, fünf Jahren später, stellte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen ein.

Als einer der letzten Zeitzeugen erinnerte sich der 93-jährige Ex-Bundeskanzler 50 Jahre später bei einer Experten-Tagung an die turbulenten Ereignisse im Oktober 1962. Auf die Frage des Spiegel-Chefredakteurs Georg Mascolo, ob er sich vorstellen könne, dass sich so etwas wie die Spiegel-Affäre in Deutschland nochmals ereignen könnte, antwortete er: „Wenn es noch mal passiert und wenn ich dann noch lebe, gehe ich mit auf die Barrikaden.“

Der hohe Stellenwert der Pressefreiheit in einer demokratischen Gesellschaft, der mit dem Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai wieder in den Fokus rückt, stand für Schmidt außer Frage. In einer Rede vor der Hamburgischen Bürgerschaft im Jahr 1964 beschrieb er die Pressefreiheit als eine „Fundamentalfunktion der Demokratie“.

In dieser Zeit setzte sich Helmut Schmidt dafür sein, in Hamburg ein neues liberaleres Pressegesetz erarbeiten zu lassen. Aus der Krise der Spiegel-Affäre ging er so weniger mit einem beschädigten Ruf, sondern als „glühender Kämpfer für die Pressefreiheit“ hervor, wie der Historiker Thomas Birkner schreibt. Er hat die Rolle Helmut Schmidts in der Spiegel-Affäre umfassend untersucht und unter anderem im Helmut Schmidt-Archiv recherchiert und dabei auch private Korrespondenzen ausgewertet. Lesen Sie hier das umfangreiche Online-Dossier von Thomas Birkner: „Vaterlandsverräter? Presseverteidiger! Die Rolle Helmut Schmidts in der Spiegel-Affäre“. 

Wer mehr über Helmut Schmidt und sein Verhältnis zu den Medien als junger Politiker, Kanzler und Zeit-Herausgeber erfahren möchte, hat in der neuen Ausstellung der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung „Schmidt! Demokratie leben“ die Gelegenheit dazu. Sie wird – sobald es die Corona-Pandemie zulässt – in der Hamburger Innenstadt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Pressehaus am Speersort zu sehen sein. Hier begann am Abend des 26. Oktober 1962 die Affäre mit der Besetzung und Durchsuchung der Spiegel-Räume. In dem Gebäude, das heute den Namen „Helmut-Schmidt-Haus“ trägt, arbeitete Schmidt 32,5 Jahre als Mitherausgeber der Zeit und verfasste mehr als 300 längere Artikel für die Wochenzeitung.

Mit einem Faksimile des Spiegel-Textes, der den Stein ins Rollen brachte, der Originalakte der Bundesanwaltschaft in der „Strafsache Helmut Schmidt“ und einem polemischen Beitrag aus der Neuen Deutschen Wochenschau, der hier zu sehen ist (ab Minute 4:05), blicken die Ausstellungsmacher auf die Affäre zurück, die für Schmidt eine der wichtigen politischen Wegmarken in der Geschichte der Bundesrepublik war.

Wer nicht warten möchte, bis die Ausstellung „Schmidt! Demokratie leben“ vor Ort zu besichtigen ist, hat zwei Mal wöchentlich die Gelegenheit für einen digitalen Besuch:
mittwochs um 18 Uhr sowie sonntags um 15 Uhr.
Die 60-minütige Ausstellungsführung ist kostenfrei.

Zur Buchung



Der von der UNESCO ins Leben gerufene Internationale Tag der Pressefreiheit wird seit 1994 jährlich am 3. Mai begangen. Der Aktionstag soll weltweit auf Verletzung der Pressefreiheit aufmerksam machen und die Rolle einer freien Presse für demokratische Gesellschaften hervorheben. In der Bundesrepublik Deutschland zählen Meinungs- und Pressefreiheit zu den Grundrechten. Sie sind in Artikel 5 im Grundgesetz verankert. Deutschland belegt auf der Rangliste der Pressefreiheit aktuell den 13. Platz.

Mehrere Personen stehen mit Mikrophon und Megaphon um Helmut Schmidt, der eine Ansprache hält.

Im Hörsaal B der Hamburger Universität beschwichtigte Innensenator Helmut Schmidt die aufgebrachte Menge, die nach den Durchsuchungen und Verhaftungen im Zuge der Spiegel-Affäre für die Pressefreiheit stritt. Als beeindruckendes Dokument der Zeitgeschichte ist in der neuen Ausstellung auch der Filmbeitrag aus der Neuen Deutschen Wochenschau zu sehen.
© Bundesarchiv

Objektfoto zeigt einen historischen Aktenumschlag von der Bundesanwaltschaft des Bundesgerichtshofs Karlsruhe.

Die neue Ausstellung zeigt auch die Originalakte der Bundesanwaltschaft in der „Strafsache Helmut Schmidt wegen des Verdachts der Beihilfe zum Landesverrat“. © BKHS/Michael Zapf

Messing Schriftzug "Helmut Schmidt Haus", der über einem Gebäudeeingang angebracht ist.

Hier begann am Abend des 26. Oktober 1962 die Affäre mit der Besetzung und Durchsuchung der Spiegel-Räume. Heute trägt das Gebäude den Namen „Helmut-Schmidt-Haus“. Hier arbeitete Schmidt 32,5 Jahre als Mitherausgeber der Zeit und verfasste mehr als 300 längere Artikel für die Wochenzeitung. © Lara Huck

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