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German Hair Force

Vor 50 Jahren: Der Haarnetz-Erlass der Bundeswehr sorgt für Empörung

Autor/in:Meik Woyke
Schwarzweiß-Foto eines Mannes, dessen Haare in einem Haarnetz sind.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor 50 Jahren nahm ein Erlass seinen Anfang, an dessen Ende die Bundeswehr auf beinahe 740.000 Haarnetzen sitzen blieb. Was auf den ersten Blick absurd erscheint, ging auf eine Initiative des Verteidigungsministers Helmut Schmidt zurück. Er wollte den Dienst in der Bundeswehr liberalisieren und auch für die Langhaarigen der 68er-Generation attraktiv machen.

Viel Vergnügen mit einer Anekdote aus der politischen Laufbahn Helmut Schmidts, die ihm dem Orden „Wider den tierischen Ernst“ einbrachte. Weitaus größere Bedeutung hatten für ihn jedoch das Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ und die konsequente Modernisierung der Parlamentsarmee.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Schmidtletter.

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Ihre Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung


 

Das Ausland spottete über die „German Hair Force“, und der Wehrbeauftragte sorgte sich um einen Verfall der Sitten und der Disziplin. Hochrangige Bundeswehr-Offiziere beklagten: „Die Truppe ist schlampig und verdreckt“ – eine haarige Angelegenheit für den Bundesverteidigungsminister Helmut Schmidt. Mit dem Haarnetz-Erlass vom 5. Februar 1971 ging er auf zeittypische Moden ein und beabsichtigte, das Bild einer liberalen Armee zu vermitteln. Die lange Mähne galt für die 68er-Generation als unangepasst und progressiv. Doch ein Jahr später blies Schmidt zum Rückzug. Von den knapp 740.000 Haarnetzen, die die Bundeswehr beschafft hatte, um die Haarpracht der Soldaten zu bändigen, wurde der größte Teil eingemottet.

Von der Beatle-Frisur zum Haarnetz

Noch 1967 war für die Bundeswehrsoldaten „das Tragen einer schulterlangen oder sonst feminin wirkenden Haartracht (zum Beispiel Beatle-Frisur) unzulässig“. Insbesondere die Grundwehrdienstleistenden sahen es jedoch häufig nicht ein, für ihre begrenzte Zeit bei der Bundeswehr auf ihre gewohnte und liebgewonnene Frisur zu verzichten. Als Verteidigungsminister (1969–1972) der neuen sozial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt wollte Schmidt auch in der Bundeswehr „mehr Demokratie wagen“. Dazu gehörte es, das Recht der Soldaten auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit ernst zu nehmen. Mit dem Haarnetz-Erlass läutete Schmidt moderne Zeiten ein. Im Detail schrieb der Erlass vor, dass Haar und Bart gepflegt zu sein hatten und dass im Dienst ein Haarnetz getragen werden musste, falls das lange Haar den Soldaten bei seinen Aufgaben behindere. Auf keinen Fall dürfe ein ausufernder Bartwuchs die abdichtende Funktion der ABC-Schutzmaske beeinträchtigen.

Flugs beschaffte die Bundeswehr daraufhin in zwei Tranchen für mehr als 350.000 D-Mark die erforderlichen Haarnetze – und sorgte sowohl bei den Langhaarigen als auch bei deren Vorgesetzten monatelang für einen Sturm der Entrüstung. „Rollschinken, olivgrün eingewickelt“, „Scheißding, […] die Haare fangen an zu beißen“, urteilten die Soldaten, die sich durch das Haarnetz eingeengt fühlten und mit angeblichen Kopfschmerzen zum Truppenarzt liefen, um sich vom Dienst befreien zu lassen. Indessen empörte sich ein Brigadegeneral der Bundeswehr: „Eine Vernachlässigung im Anzug und im Benehmen des Soldaten ist für jedermann der Beweis für eine schlechte Disziplin. Mit ihr steht und fällt aber der Abschreckungswert und damit der Friedensbeitrag der Truppe.“ Andere Offiziere meinten sogar angesichts der zunehmend längeren Haare, ihre Mannschaft werde zur Aufsässigkeit ermuntert, berichtete der Spiegel im März 1972.

Fraglos: Das Thema beschäftigte nicht bloß die Stammtische der Republik, sondern wurde auch von der Presse dankbar aufgegriffen: So nutzte der von der CSU herausgegebene Bayernkurier die Steilvorlage treffsicher, indem er spottete, mit dem Haarnetz-Erlass habe Schmidt sich „unschätzbare Verdienste um die Verbreitung der Kopflaus“ erworben. In der Süddeutschen Zeitung kam eine besorgte Mutter zu Wort, die ihren Sohn Holger als bisher immer ordentlich und fleißig beschrieb: „Nun muss er zur Bundeswehr. Ich habe so Angst, dass er da verlottert.“ Auch von der „Haar-Höhe“ als verballhornte Bezeichnung für den Sitz des Bundesverteidigungsministeriums auf der Bonner Hardthöhe war die Rede.

„Verdienste um die Verbreitung der Kopflaus“?

Helmut Schmidts Wortspiel, es interessiere ihn mehr, was unter der Schädeldecke zu finden sei, als das, was auf den Köpfen wächst, brachte den Wehrbeauftragten Fritz-Rudolf Schultz in Rage. „Es gehört leider zum klassischen Erbe des europäischen Soldatentums, dass das äußere Bild wichtiger genommen wurde als der innere Kern“, konstatierte Schmidt – und hob den Erlass im Mai 1972 schließlich auf. Sein Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium und enger Freund Willi Berkhan begründete die Änderung damit, dass es in der Truppe vermehrt zu „Ausfällen wegen Verkühlungen durch nasses Haar“ gekommen sei. Außerdem hatte ein von Schmidt beauftragtes internes Gutachten der Bundeswehr schwere hygienische Bedenken formuliert. Durch Dreck und Speck im Haar, auf dem Kragen und dem Kopfkissen werde das Auftreten von Hauterkrankungen, speziell von Infektionen und Parasitenbefall, begünstigt. Gegen die bisherige Regelung spreche zudem der hohe Wasser- und Stromverbrauch, der für die aufwendige Haarwäsche und -trocknung zu Buche schlage. Keinesfalls sollte der Etat der Bundeswehr über Gebühr belastet werden. In der Folge regelte ein neuer Erlass das Längenmaß für die Haarpracht der Truppe. Nunmehr galt: nicht über den Kragen, nicht über die Augen und nicht über die Ohren.

Gleichwohl kam Berkhan im Juni 1972 nicht umhin, vor dem Deutschen Bundestag dem CDU-Abgeordneten Jürgen Wohlrabe ausführlich Rede und Antwort zu stehen. Der Unionspolitiker gehörte in Berlin zu den profiliertesten Gegenspielern der Studentenbewegung und hatte sich in einer parlamentarischen Fragestunde nach der Qualität und den erheblich gestiegenen Kosten für die Anschaffung der Haarnetze erkundigt.

Helmut Schmidt, dessen eigener Scheitel immer akkurat gezogen war, bekam für den Haarnetz-Erlass am 8. Februar 1972 in Aachen sogar einen Orden verliehen – den Karnevalsorden „Wider den tierischen Ernst“, den Berkhan – vermutlich aus politischen Erwägungen – stellvertretend für ihn entgegennahm.

Staatsbürger in Uniform

Die Geschichten um den Haarnetz-Erlass, der Spott und die Häme, blieben letztlich nur eine Anekdote. Im Vordergrund stand für Schmidt die Reform der Bundeswehr, getreu seinem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ und dem Prinzip der „inneren Führung“. Während seiner Amtszeit als Bundesminister der Verteidigung trat er für die Modernisierung der Parlamentsarmee ein. Als wichtiges Instrument für die Bundeswehrreform ließ Schmidt zwei Weißbücher über den Zustand der Streitkräfte veröffentlichen. Penibel wurden der Truppenumfang, deren Ausstattung und Verteidigungsfähigkeit, die Qualität der Ausbildung und der Beförderungsstau innerhalb der Bundeswehr erfasst. Überdies gehörte die Verbesserung der Wehrgerechtigkeit zu Schmidts zentralen Anliegen. Die beständig wachsende Zahl der Kriegsdienstverweigerer war ihm ein Dorn im Auge.

Alles das wird in der Ausstellung „Schmidt! Demokratie leben“ anschaulich dargestellt. Auch ein Original-Haarnetz ist zu bewundern – derzeit leider nur virtuell, weil nicht allein die privaten Friseurgeschäfte coronabedingt geschlossen haben, und zwar sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Kasernen, wie Annegret Kramp-Karrenbauer als Bundesverteidigungsministerin jüngst Anlass hatte klarzustellen.

Übrigens regelt heute eine zentrale Dienstvorschrift „Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“. Kaum etwas wird darin nicht festgelegt: Ebenso wie für die Haar- und Barttracht und das Färben derselben werden Vorgaben für den Schmuck, den Nagellack sowie für Tätowierungen und andere „Körpermodifikationen und -bemalungen“ gemacht. Im Zweifelsfall müsse die Freiheit zum individuellen Ausdruck der Persönlichkeit hinter die Einbindung in die militärische Gemeinschaft zurücktreten, weil die Bundeswehr den Staat repräsentiere. Dem hätte auch Helmut Schmidt zugestimmt, wenngleich viele der in der Vorschrift akribisch beschriebenen Phänomene erst nach seiner Zeit aufgetreten sind.



Zum Weiterlesen und als Nachweis für die Zitate:

Objekt-Foto eines dunkelbraunen Haarnetzes, das auf einem Model-Kopf sitzt.

Ein Original-Haarnetz ist auch ein Teil unserer kommenden Ausstellung „Schmidt! Demokratie leben“. © BKHS/Zapf

Schwarzweiß-Foto eines Mannes, dessen Haare in einem Haarnetz sind.
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