Ein „neuer Gesellschaftsvertrag“?

Mitbestimmungsgesetz vor 45 Jahren verabschiedet

Zu den Themen: Wirtschaft Zeitgeschichte

„Mehr Demokratie wagen“ wollten Willy Brandt und die sozial-liberale Koalition nach ihrem Wahlsieg 1969. Weniger autoritäre Strukturen, mehr Offenheit und Transparenz für eine Gesellschaft im Aufbruch. Die Menschen sollten (und wollten!) mehr mitreden und entscheiden können – im Alltag, in der Schule und Universität, in Vereinen und Behörden. Mehr Demokratie wollten vor allem Sozialdemokratie und Gewerkschaften auch in den Wirtschaftsbetrieben. Sie stritten dafür, dass Vertreter*innen von Arbeit und Kapital gleichberechtigt über die Belange der Unternehmen entscheiden. Das Gesetz über die Montanmitbestimmung von 1951 sollte nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Demokratisierung der Wirtschaft sein.

Helmut Schmidt hatte dazu bereits als Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag einen Gesetzentwurf mit ausgearbeitet, das war Ende der 1960er-Jahre. Als Bundeskanzler (seit 1974) musste sich die SPD mit dem Koalitionspartner FDP einigen. Die Partei stand Einschränkungen unternehmerischer Freiheit grundsätzlich ablehnend gegenüber. Nach langen Verhandlungen gelang im Frühjahr 1976 der Kompromiss: Die Aufsichtsräte größerer Unternehmen mussten gleichmäßig mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt werden; allerdings zählte im Falle eines Stimmen-Patts die des Aufsichtsratsvorsitzenden (also für die Unternehmerseite) doppelt. Weitere Einschränkungen und Ausnahmen sorgten dafür, dass insbesondere viele Gewerkschaften und ihre Vertreter*innen mit dem Gesetz unzufrieden waren. Der Bundestag verabschiedete es mit großer Mehrheit, am 4. Mai 1976 trat es in Kraft, betroffen waren damals etwa 650 Unternehmen mit jeweils mehr als 2.000 Beschäftigten. Interessante Fußnote: Neun betroffene Unternehmen und 29 Arbeitgebervereinigungen klagten gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Beschwerde schließlich 1979 abwies.

Ein enger Vertrauter Schmidts pries (in Anlehnung an den Philosophen Thomas Hobbes) das Erreichte als „neuen Gesellschaftsvertrag“ – eine Bewertung, der sich Schmidt in gewohnter nüchterner Art nicht anschließen mochte. Für ihn war das Gesetz ein typischer Kompromiss zwischen Koalitionspartnern, wobei die SPD die häufig auch in der Partei organisierten Gewerkschaftsmitglieder „mitnehmen“ musste. Für Schmidts Biografen Hartmut Soell trugen „die erweiterten Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen doch zum Vorsprung an sozialer und politischer Stabilität der Bundesrepublik vor anderen Industrieländern“ bei; dies eine Bewertung, die auch viele Beobachter*innen im Ausland teilten.

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