Liberale Demokratien formulieren für ihre Staatsbürger*innen vor allem zwei grundlegende Rechte und Werte, die sie von autokratischen Regimen unterscheiden: Den Schutz von Minderheiten vor Willkür durch eine Mehrheit sowie die Möglichkeit eines friedlichen Machtwechsels. Gerade Menschen, die in Autokratien aus politischen Gründen verfolgt werden, machen uns, die wir in demokratischen Rechtsstaaten leben, bewusst, dass diese Rechtsgüter keineswegs selbstverständlich oder gegeben sind. Sie erfordern unser aktives Eintreten und unseren Schutz gegen ihre inneren und äußeren Feinde.
Die dafür notwendige wehrhafte Demokratie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für den militärischen Schutz ist seit 1955 die Bundeswehr zuständig. Diese bestand während des Kalten Kriegs zeitweise aus bis zu 500.000 Soldaten – in ihrer Mehrheit Wehrpflichtige, die die Landesverteidigung gewährleisteten. Eng verbunden mit der Wehrpflichtarmee waren die Konzepte der „Parlamentsarmee“ und des Soldaten als mündiger „Staatsbürger in Uniform“. Gerade in der Sozialdemokratie gab es ein stark ausgebildetes historisches Bewusstsein dafür, wie eine Berufsarmee als „Staat im Staate“ die freiheitliche Grundordnung bedrohen kann. Helmut Schmidt wies als Wehrexperte seiner Partei wiederholt auf die immense Bedeutung der Wehrpflicht als institutioneller Brücke zwischen Gesellschaft und Armee hin.
Verkleinerung der Bundeswehr und Aussetzung der Wehrpflicht
Entsprechend kritisch verfolgte Schmidt die 2011 von der CDU/CSU/FDP-geführten Bundesregierung beschlossene Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht. Hintergrund waren veränderte sicherheitspolitische Herausforderungen, mangelnde Wehrgerechtigkeit, vor allem aber auch ein massiver Zwang zu strukturellen Einsparungen im Verteidigungshaushalt. Die Bundeswehr war nach Ende des Kalten Kriegs und als Teil der sogenannten „Friedensdividende“ stetig verkleinert worden; die Aufgabenschwerpunkte verschoben sich von der Landesverteidigung hin zu „Out-of-Area“-Einsätzen außerhalb des Bündnisgebiets der NATO und sollten mit einer professioneller strukturierten Berufsarmee durchgeführt werden.
Notwendigkeit verstärkter Verteidigungsanstrengungen
Spätestens seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine 2022, und auch infolge der stetigen hybriden Kriegsführung Russlands gegenüber den EU-Staaten, wächst das Bewusstsein für die Notwendigkeit verstärkter Verteidigungsanstrengungen, national und im Rahmen von NATO und EU. Ein zentraler Baustein hierfür ist ein Aufwuchs der Streitkräfte von gegenwärtig 186.000 auf zunächst 260.000 Soldatinnen und Soldaten bis 2035 sowie langfristig auch eine Erhöhung der Zahl des einsatzfähigen Reservepersonals. Seit ihrer Gründung hatte es die Bundeswehr – abgesehen von wenigen kurzen Zeiträumen – schwer, ausreichend Personal, insbesondere Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere zu rekrutieren. Dieses Problem hat sich durch die Aussetzung der Wehrpflicht sowie demografische und ökonomische Faktoren noch deutlich verschärft, und es ist zweifelhaft, ob das kürzlich erlassene Wehrdienstgesetz diese Probleme lösen wird.
Neue Regelung setzt auf Freiwilligkeit
Die am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossene Regelung setzt vor allem auf Freiwilligkeit. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten seit Anfang des Jahres sukzessive einen Fragebogen, der Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermitteln soll. Männer müssen, Frauen können den Fragenkatalog beantworten. Seit diesem Jahr besteht zudem wieder eine Pflicht zur militärischen Musterung für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden.
Sollten sich nicht genügend Männer und Frauen für die Bundeswehr finden, behält sich die Bundesregierung weitere Schritte vor, um auch über verpflichtende Maßnahmen die für die ausgegebenen Ziele erforderliche Truppenstärke zu erreichen. Gleichzeitig ist fraglich, wie schnell und in welchem Umfang die Bundeswehr überhaupt in der Lage sein wird, die entsprechenden personellen, strukturellen und verwaltungstechnischen Ressourcen sowie die notwendige Infrastruktur auf diese Zahlen hin vorzubereiten.
Proteste gegen den neuen Wehrdienst
Gegen solche Pläne regt sich gerade bei Teilen der davon betroffenen jungen Menschen Widerspruch, wie zum Beispiel beim „Schulstreik gegen Wehrpflicht“, in dessen Rahmen im Februar allein in Hamburg Hunderte Schüler*innen auf die Straße gingen. Sie kritisieren die neuen Regelungen aus verschiedenen Gründen: Junge Menschen seien aufgrund ihrer relativ geringen Zahl ohnehin marginalisiert und ihre Interessen gesellschaftlich zu wenig repräsentiert. Vor allem aber fordern sie insgesamt mehr Mitsprache für Themen, die sie so unmittelbar angehen und damit auch strukturelle Beteiligungsformate, um den demokratischen Anspruch des Staats einzulösen.
In der Sache sind viele Fragen offen: Inwiefern war und ist beim neuen Wehrdienstgesetz (und bei künftigen Gesetzesvorhaben) Teilhabe und Mitsprache gewährleistet? Welchen Dienst kann oder muss ein Staat von seinen Bürger*innen einfordern, um sich vor seinen Feinden zu schützen? Wie gerecht ist dabei insgesamt die Last zwischen den Generationen verteilt? Und was wären Voraussetzungen dafür, unter denen eine Mehrheit auch der jungen Menschen einem (verpflichtenden) Wehrdienst zustimmte?
Über diese und weitere Fragen möchten wir in einer neuen Veranstaltung unseres Formats „Kaffee und Klartext“ mit Ihnen und Euch diskutieren. Am Sonntag, den 12. April um 15:30 Uhr geben wir Raum für Diskussionen und Fragen rund um das Thema. Wir freuen uns auch und gerade auf kontroverse Gespräche zwischen den Generationen!




