Ein kurzer Brief aus dem Jahr 1942 und seine historische Bedeutung

Nachlass von Helmut Schmidts Bruder Wolfgang bringt Licht in die Familiengeschichte

Historisches Foto zeigt eine in Anzug und Kleid gekleidete Familie mit zwei Söhnen stehen auf einem Weg vor Bäumen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Nachlass von Loki und Helmut Schmidt füllt ein eigenes Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem ehemaligen Wohnhaus in Hamburg-Langenhorn. Mehr als 600 Regalmeter sind mit rund 3200 Aktenordnern voller Manuskripte, Korrespondenzen, Presseartikeln und Terminplänen gefüllt. Hinzu kommen fast 300 Bilderalben und Tausende Einzelfotos. Mit dem Nachlass von Schmidts Bruder Wolfgang, der jetzt dem Helmut Schmidt-Archiv zu Verfügung gestellt wurde, eröffnen sich der Forschung neue Perspektiven auf die Familiengeschichte.

Der handgeschriebene Brief der leiblichen Großmutter von Helmut Schmidt an seinen Vater offenbart ein jahrzehntelang gut gehütetes Kapitel der Familiengeschichte. Lesen Sie mehr über das Geständnis der Mutter an ihren Sohn, der aus einer Liaison mit einem jüdischen Bankier stammt, in unserem Schmidtletter.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung


 

Es ist nur ein kurzer Brief, auf dem linierten Blatt eines DIN-A5-Schreibblocks sorgfältig niedergeschrieben. Adressiert an: „Herrn Studienrat Gustav Schmidt, Hamburg 23, Schellingstraße 9IV“. Neben der Anschrift klebt eine 8-Pfennig-Briefmarke mit dem Porträt Adolf Hitlers. Der Poststempel lautet: „Hamburg-Rahlstedt, 12.6.42. Postamt 12.“ Ein Absender ist nicht vermerkt.

Die handgeschriebenen Zeilen enthalten das intime Geständnis einer Mutter an ihren Sohn – Gustav. Es ist der Vater von Wolfgang und Helmut Schmidt. Der Brief zeigt, welchen Stellenwert der Neuzugang des Helmut Schmidt-Archivs (HSA) in Langenhorn für weitere Forschungen hat.

Der Nachlass von Wolfgang Schmidt, den die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung am 23. Oktober 2020 zur Verwahrung von dessen Enkelinnen übernommen hat, umfasst rund 2600 Blatt. Den größten Teil der Überlieferung bildet die Korrespondenz von Wolfgang Schmidt und dessen Frau Gesa aus der Zeit von 1935 bis 1986. Bedeutsam sind die von Gustav Schmidt, dem Vater der Brüder, zusammengetragenen biografischen Dokumente. Zum Depositum gehören auch sechs Radierungen des Hamburger Malers Hugo Schmidt.

Die Bedeutung des Nachlasses für die Erforschung der Familiengeschichte soll hier an dem Brief von Frida Feind an Gustav Schmidt aus dem Jahr 1942 weiter ausgeführt werden. Eine umfassende quellenkritische Untersuchung ist an dieser Stelle nicht zu leisten.

Der Brief hat folgenden Wortlaut:

„Rahlstedt. 10.6.[19]42
Lieber Gustav u[nd] Wicka!
Da Du gerne Wissen möchtest, wer Dein Vater war, er nan[n]te sich Ludwig, seinen zunamen Nahmen hat er nicht gesagt, so muß ich Dir wohl Antwort zukommen lassen. Es fällt mir schwer dieses an Dich zu Schreiben.
Habe Deinen Vater vom Geschäft aus auf dem nach Hause Weg kennen gelernt. Derselbe lud mich ein ins Theater und dann gingen wir zum Abendessen. Da habe[n] wir bis[s]chen Wein getrunken und so ist es gekommen. Habe ihn nur einmal Wiedergesehen. Er schrieb zwo Zeilen, er müßte Verreisen. Habe nichts wiedergehört von ihm. Nun weißt du Alles lieber Gustav[.]
Mit besten Grüßen Deine Mutter Frida Feind, geb. Wenzel.“

Die 75-jährige Friederike Christine Eduardine Wenzel (verw. Feind) legt ihrem 54 Jahre alten Sohn Gustav Schmidt (geb. Wenzel) Zeugnis darüber ab, dass er 1888 als uneheliches Kind geboren wurde.

Die Auskunft der Mutter, stünde sie für sich allein, wäre schon ein bemerkenswertes historisches Zeitdokument, denn als Gustav 1888 unehelich geboren wurde, galt das für Mutter und Kind noch als Schande. Die einleitenden Worte der Mutter - „Da Du gerne Wissen möchtest, wer Dein Vater war“ - legen nahe, dass sie auf eine kürzlich gestellte Frage ihres Sohnes antwortet. Ihre Schwiegertochter Ludovika Schmidt (geb. Koch) wird ebenfalls von ihr angeredet, in den nachfolgenden Text aber nicht weiter eingebunden. Nach dem Lesen des Briefs stellt sich die Frage, warum Gustav erst 1942 über seinen leiblichen Vater Auskunft verlangt. Schließlich war er bereits 1888 von dem Ehepaar Schmidt adoptiert worden und hatte es ohne den nach außen sichtbarem Makel einer illegitimen Geburt bis zum Studiendirektor gebracht.

Die Antwort wird erst im zeitgeschichtlichen Kontext der Niederschrift erkennbar. Erst dann tritt zutage, dass der Brief nicht etwas aufklären, sondern etwas verbergen sollte.

1942 wollten Helmut und Wolfgang, die Söhne von Gustav heiraten. Eheschließungen zwischen „arischen“ und „nicht arischen“ Personen waren nach 1935 im nationalsozialistischen Deutschland verboten. Die Abstammung musste mit einem sogenannten Ariernachweis erbracht werden. Meist genügte es, den Ahnenpass vorzulegen. Bei jüdischen Personen wurde dabei in der menschenverachtenden NS-Rassenideologie zwischen Voll-, Halb- und Vierteljuden unterschieden, weshalb die Vorfahren bis zur Großelterngeneration amtlich nachgewiesen werden mussten.

Der Ahnenpass von Helmut Schmidt, der im Nachlass von Wolfgang überliefert ist, wurde von Vater Gustav ausgefüllt. Dazu hatte er beglaubigte Standesamts- und Kirchenbuchauszüge von den Vorfahren mütterlicherseits eingeholt, die ebenfalls im Nachlass erhalten sind.

Bei „Position 4, Vater von 2“ (Gustav) hätten sich die Angaben zu dem von der Mutter als „er nan[n]te sich Ludwig“ erwähntem Vater finden müssen. Der Platz ist leer. Die „Position 5, Mutter von 2“ ist akribisch ausgefüllt. Wäre es nicht folgerichtig gewesen, beim Ausfüllen des Ahnenpasses 1935 die Information über den Vater von der Mutter einzuholen?

Mitnichten. Eine Lücke im Ahnenpass der Großelterngeneration dürfte es bei vielen deutschen Bürgern und Bürgerinnen gegeben haben. Das Standesamtswesen des Deutschen Reichs gab es erst seit 1876, für die Zeit davor musste man sich auf kirchliche Unterlagen stützen und diese wurden uneinheitlich geführt. So konnte sich der Studienrat Gustav Schmidt sicher sein, dass der Leerstelle unter „Position 4, Vater von 2“ 1935 keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden würde. Bei einer Eheschließung konnte so eine Leerstelle allerdings zu ernsthaften Nachfragen führen. Deshalb bat er 1942 die Mutter um Auskunft. Aussagen nach 1945 belegen, Mutter und Sohn wussten sehr wohl, wer der leibliche Vater war. Hinter „er nan[n]te sich Ludwig“ verbarg sich Ludwig Gumpel, ein jüdischer Privatbankier. Dieser bekannte sich zwar 1888 nicht zu seinem Sohn, zahlte aber, wie Helmut Schmidt später offenbarte, Alimente. Sohn Gustav hatte sogar Kontakt zu ihm.

Mit den Worten „er nan[n]te sich Ludwig, seinen zunamen Nahmen hat er nicht gesagt“ und dem Satz „Da habe[n] wir bis[s]chen Wein getrunken und so ist es gekommen.“ will die Mutter also kein Geständnis über eine leichtfertige Nacht ablegen. Sie will in Absprache mit ihrem Sohn die jüdische Herkunft seines Vaters verschleiern. Das Eingeständnis ihrer „Schande“ dient eigentlich als Schutzschild für die Enkel Wolfgang und Helmut, die 1942 heiraten wollen und einen „Ariernachweis“ benötigen.

Der kurze Brief, den Wolfgang Schmidt in seinem Nachlass sorgfältig aufbewahrte, ist somit ein Schlüsseldokument zur Familiengeschichte der Schmidts.

Mit der Übernahme und Erschließung von Neuzugängen ergänzt die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung nicht nur sinnvoll die Nachlässe von Helmut und Loki Schmidt, sie erweitert so auch den Forschungsradius in vielfacher Hinsicht.

Historischer Briefumschlag mit handgeschriebener Adresse, Briefmarke und Stempel.

Mit ihren handgeschriebenen Zeilen an „Herrn Studienrat Gustav Schmidt“ offenbart die 75-jährige Friederike Wenzel ihrem Sohn, dass er 1888 als uneheliches Kind geboren wurde. Im Elternhaus von Helmut Schmidt war die Herkunft des Vaters ein Tabu. Faksimile: Helmut Schmidt-Archiv

Historisches Foto in einem Fotoalbum zeigt eine in Anzug und Kleid gekleidete Familie mit zwei Söhnen stehen auf einem Weg vor Bäumen.

Die Brüder Helmut (rechts) und Wolfgang Schmidt im Sonntagsstaat beim Spaziergang mit ihren Eltern Gustav und Ludovika Schmidt. © Helmut Schmidt-Archiv

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