Meilenstein für mehr Demokratie in Großunternehmen

Am 18. März 1976 verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz über die betriebliche Mitbestimmung

Autor/in:Magnus Koch

Es ist eine komplexe Materie und zugleich eines der wichtigsten Projekte der Sozialdemokratie der 1960er- und 1970er-Jahre: Beschäftigte sollten mehr Einfluss erhalten auf die Entscheidungen in ihren Unternehmen – vor allem über Betriebsräte sowie über Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsräten großer Kapitalgesellschaften. Die Interessen und Erfahrungen von Arbeiter*innen sowie von Angestellten sollten berücksichtigt werden und miteinfließen in Unternehmensentscheidungen; sie sollten mitbestimmen dürfen über Personalangelegenheiten, Fragen der Arbeitsorganisation und auch über Investitionsentscheidungen. Grundsätzlich ging und geht es bis heute darum, wirtschaftliche Macht zu kontrollieren, mögliche Konflikte in den Betrieben zu entschärfen und die Interessen von Kapital und Arbeit auszugleichen.

Die Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung in der Bundesrepublik

Erste Schritte zu mehr Einfluss von abhängig Beschäftigten in der Bundesrepublik bildeten das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951 für die Kohle- und Stahlindustrie sowie das Betriebsverfassungsgesetz von 1952, das 1972 novelliert wurde. Für große Kapitalgesellschaften, zu denen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbHs zählen, fehlte lange Zeit eine Regelung. Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 füllte diese Lücke. Es gilt für alle Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten und gewährleistet und regelt die Aufnahme von Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat eines Unternehmens, der paritätisch besetzt ist. Das heißt, die Anteilseigner- und die Arbeitnehmerseite stellen die gleiche Anzahl an Mitgliedern.

Wirtschaftsdemokratie und Mitbestimmung: eine sozialdemokratische Kernforderung

Schon in der Weimarer Republik verfolgte die deutsche Sozialdemokratie Pläne für eine weitgehende Demokratisierung der Wirtschaft. Angestrebt wurde damals noch die Verstaatlichung von Schlüsselindustrien sowie die Vergemeinschaftung von Produktionsmitteln. Nach Gründung der Bundesrepublik 1949 markierte erst der Beschluss des Godesberger Programms 1959 die endgültige Abkehr der SPD von diesen Konzepten der Umverteilung.

Die Stärkung und Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung blieb indes eine Kernforderung der Sozialdemokraten. Diese Linie vertrat auch der diplomierte Volkswirt Helmut Schmidt. Als pragmatischer Ordnungspolitiker verstand er die Mitbestimmung als Instrument zur Absicherung einer leistungsfähigen und sozial befriedeten Marktwirtschaft, mithin als einen „neuen Gesellschaftsvertrag“ zwischen Kapital und Arbeit. Aus seiner Sicht sollte mehr Beteiligung der Beschäftigten einhergehen mit mehr Verantwortungsbereitschaft von Belegschaften sowie der Kooperationsbereitschaft der Gewerkschaften. Schmidt forderte, dass Aufsichtsräte in großen Unternehmen paritätisch besetzt sein müssten, zugleich aber auch Rücksicht zu nehmen sei auf Interessen und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen.

Der Kompromiss von 1976

Das Mitbestimmungsgesetz, das am 18. März 1976 mit großer Mehrheit vom Bundestag in Bonn verabschiedet wurde, erweiterte die Rechte der Beschäftigten in Großunternehmen maßgeblich. Es legte unter anderem fest, dass die Sitze für Arbeitnehmer*innen in Aufsichtsräten auf Arbeiter*innen, Angestellte und leitende Angestellte entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbelegschaft verteilt werden mussten. Je nach Größe des Aufsichtsrats konnten Gewerkschaften zwei bis drei Sitze mit eigenen Vertreter*innen besetzen, diese mussten jedoch im Gremium zur Wahl gestellt werden.

Die Frage der Parität im Aufsichtsrat war lange Zeit stark umstritten. Die Gewerkschaften hatten die volle Parität in den Aufsichtsräten gefordert. Doch diesen Punkt konnte die SPD in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner FDP und der CDU/CSU-Opposition nicht durchsetzen. Am Ende stand ein Kompromiss: Im Falle von Patt-Situationen im Aufsichtsrat behielt die Unternehmerseite über eine Doppelstimme des Aufsichtsratsvorsitzenden die Mehrheit. Rund 300 Unternehmen legten dennoch gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde ein. Sie sahen ihre Eigentumsgarantie und Vereinigungsfreiheit verletzt. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Klage jedoch im März 1979. 

Betriebliche Mitbestimmung ist und bleibt wichtig

Die betriebliche Mitbestimmung besteht bis heute. Allerdings änderten sich in den letzten 50 Jahren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Europäische Regelungen zur Niederlassungsfreiheit, der anhaltende Trend zur Dienstleistungs- und Plattformökonomie und zu kleineren, arbeitsintensiven Betrieben schränken klassische Mitbestimmungsinstrumente ein. Nach Informationen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gibt es aktuell rund 660 Unternehmen mit paritätisch besetzten Aufsichtsräten, ihre Anzahl hat sich damit seit 1976 kaum verändert. Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten bleiben dabei wichtige Akteure. Hier kann das deutsche Modell auch international als erfolgreich gelten.

Nichts an Aktualität und Bedeutung verloren hat auch die Idee der Demokratisierung im Wirtschaftsleben: Wo Beschäftigte mitbestimmen dürfen, steigt die Chance, den permanenten Strukturwandel sozial abzufedern. Eigentumsverhältnisse sind und bleiben zudem zentrale Bereiche, in denen über demokratische „Checks and Balances“ wirtschaftliche und damit politische Machtkonzentration eingehegt werden können. In Zeiten wachsender sozialer Ungleichheit ist die betriebliche Mitbestimmung somit auch ein wichtiger Hebel, um das Vertrauen in Demokratie und soziale Marktwirtschaft zu stabilisieren.

Bundeskanzler Helmut Schmidt (am Rednerpult) bei einer Rede zur Lage der Nation im Deutschen Bundestag (oben die Regierungsbank). 30. Januar 1975.

Helmut Schmidt gibt am 16. Dezember 1976 eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag ab. © Bundesregierung/Wienke, Ulrich

Schwarz-weiß Foto von Helmut Schmidt im Bundestag

Schmidt bei der Bundestagsdebatte über die Lage der Nation am 29. Januar 1976. © picture alliance/dpa

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