Schmidt-Archiv

2.800 Ordner, eine umfangreiche Dossier-Sammlung, 25.000 Bücher und Fotoalben umfasste das Helmut Schmidt-Archiv, als der Staatsmann 2015 starb. Die Dokumente rund um das Leben und Wirken dieser Ausnahmepersönlichkeit des 20. Jahrhunderts stehen der wissenschaftlichen Forschung offen. Die breite Palette an Schriftgut ermöglicht nicht nur einen sehr persönlichen Einblick in die Interessen und Themenschwerpunkte Helmut Schmidts, sondern spiegelt den politischen Diskurs der Zeit wider.

Das Helmut Schmidt-Archiv ist Teil der Helmut und Loki Schmidt-Stiftung und wurde von Helmut Schmidt in den 1950er-Jahren angelegt und bis zu seinem Tod fortgeführt. Das Archiv wird von der Bundeskanzler Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung betreut und verwaltet. Grundlage dafür ist ein Kooperationsvertrag.

Die darin überlieferten Nachlässe von Helmut und Loki Schmidt sowie von Karl Wilhelm Berkhan werden derzeit erstmals archivwissenschaftlich erschlossen. Der Nachlass von Wolfgang Schmidt, dem Bruder von Helmut Schmidt, konnte als Depositum ins Archiv aufgenommen werden.

Dass Archive nicht verstaubt sein müssen und welche Rolle sie als Orte der Demokratie spielen, schildern wir Ihnen in unserem Video:
 

Helmut Schmidt hat seinen Nachlass zu Lebzeiten in verschiedene Kategorien, heute Teilbestände, untergliedert und fortlaufend chronologisch ablegen lassen. Der Bestand beinhaltet die Werke und Lebenszeugnisse der Nachlasser, angereichert durch kleinere Sammlungen wie zum Beispiel das Presse-Echo. Um die originale Überlieferung zu erhalten, werden die Teilbestände durch unterschiedliche Signaturen gekennzeichnet, zum Beispiel EA für Eigene Arbeiten oder PE für Presse-Echo

Akten aus der Bundeskanzlerzeit von 1974 bis 1982 wurden vor der Bearbeitung durch das Bundesarchiv übernommen und in Kopie nach Ablauf der geltenden Schutzfristen in das Archiv zurückgeführt. Aus historischer Sicht handelt es sich um junge Nachlässe, so dass für zahlreichen Archivalien noch Schutzfristen gelten. Aus diesem Grund können die Findbücher nicht veröffentlicht werden. Auf Anfrage prüft das Archiv die Bestände, um Forschende über vorhandene Quellen zu informieren. Bei Bedarf können Kopien bestellt werden. Veröffentlichungen aus den Beständen des Archivs sind genehmigungspflichtig.

Neben dem Nachlass in Langenhorn gibt es einen Teilnachlass im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Abgrenzung zwischen beiden Nachlassteilen wurde von Helmut Schmidt vorgenommen. Im Staatsarchiv Hamburg und im Bundesarchiv befinden sich die amtlichen Überlieferungen, die Schmidts politisches und berufliches Wirken dokumentieren.